Hallo zusammen Frage: Wie soll der Umgang mit PD 4.4 und 4.8 sein? Sollen /müssen alle Klienten, die einen Beratungsbedarf haben, auch so beplant werden? Sollen /müssen alle Klienten, die einen Betreuer oder Bevollmächtigten haben, auch mit 4.8 beplant werden?
ich habe das in unserer Absprache so verstanden, dass wir durch unseren Beratungsauftrag, den wir durch die Beratungsinfos und dem dazugehörigen Beratungsnachweis abbilden, per se keine weitere Planung der Beratungen / Informationen müssen. Ausgenommen bzw. individuell planbar sind natürlich die Beratungen, die bei einzelnen Klienten ggf. notwendig oder angezeigt sind. Dieses Vorgehen haben wir auch so geschult. Grundsätzlich finde ich eine Festlegung bzw. Auswahl der PD 4.4 schwierig, da fast jeder Klient ein Wissensdefizit besitzt und damit die Frage entsteht, ob denn nicht jeder Klient eine solche Diagnose mit entsprechender Planung bräuchte. Das würde ich grundsätzlich nicht befürworten.
Bzgl. der Diagnose 4.8 habe ich aktuell keine Vorstellung, ob dies aus unserer Sicht sinnvoll wäre, aber eigentlich müssten wir dies planen, wenn ein gesetzlich bestellter Betreuer vorhanden ist. Oder gibt es da andere Vorstellungen oder Absprachen?
Viele Grüße und wenn man sich bis Weihnachten nicht mehr hören bzw. sehen sollte, wünsche ich Euch allen eine ruhige und hoffentlich glückliche Weihnachtszeit!